Musikkapelle Iggenhausen e.V.

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Information über künftige Veranstaltungsfotos auf dieser Seite

von Christian Hölscher,  20. Juni 2018, 17:37 Uhr
Information über künftige Veranstaltungsfotos auf dieser SeiteFoto: Christian Hölscher

Bekannterweise ist am 25. Mai die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) inkraftgetreten. Es ergeben sich diverse Anforderungen an jede(n), wenn mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Auch für uns als Verein waren einige Hausaufgaben zu machen.

Es gibt leider auch einige Dinge, die zwar grundsätzlich zu bewältigen wären, wo aber der Aufwand nach derzeitigem Stand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht und wo es mit der einmaligen Erledigung von Hausaufgaben nicht getan ist. Und damit komme ich zum Punkt:

Auf dieser Seite erfreut sich eine Sektion nach Auftritten extrem großer Beliebtheit: die Bildergalerien von den Veranstaltungen. Schon immer haben wir großen Wert darauf gelegt, die persönlichen Rechte der Abgebildeten zu achten. Das fing schon damit an, dass wir bei der Auswahl der Bilder sorgfältig geprüft haben, ob Personen ggf. in etwas ungünstiger Weise etc. zu sehen sind. Derartige Bilder hat es bei uns nicht gegeben. Evtl. Löschungsbitten sind wir immer kurzfristig nachgekommen. Unsere Mitglieder haben sogar selbst die technische Möglichkeit, jederzeit Bilder zu löschen. Gelöscht worden sind in den letzten 20 Jahren kein Dutzend Fotos. Dies zeigt die Sorgfalt bei der Bildauswahl: es gab keine Probleme mit Fotos.

Das alles reicht nun aber nicht mehr aus. Die DSGVO ermöglicht - so der Stand heute - unter zu bewältigendem Aufwand de facto nur Journalisten, Fotos zu veröffentlichen. Natürlich gibt es die Möglichkeit auch für weitere Personen, aber die Anforderungen sind uns - Stand heute - zu aufwendig. Wir werden daher zunächst darauf verzichten, Fotos von unseren Auftritten zu veröffentlichen und die weitere Entwicklung abwarten.

Wer sich das ganze Thema einmal von einem Anwalt vor Augen führen lassen möchte, dem sei u.a. dieses Video hier empfohlen: Rechtsanwalt Christian Solmecke zum Thema Fotos auf Veranstaltungen.

Aktualisierung vom 29. Juni:

Unter Juristen ist strittig, wie Rechtsvorschriften im Kunsturhebergesetz (KUG) in Relation zur DSGVO zu sehen sind. Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 18.6.2018 klargestellt, dass die Regelungen des KUG weiter gelten und unter die Öffnungsklauseln in der DSGVO (Art. 85 DSGVO) fallen (siehe heise.de zum OLG Köln). Das sind gute Nachrichten, die hoffen lassen, dass die Veröffentlichung von Fotos im Rahmen der Berichterstattung über Veranstaltungen weiterhin ohne allzu große Probleme möglich ist. Wir werden aber trotzdem zunächst abwarten, wie sich die derzeit noch frische Rechtslage weiter entwickelt.

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